Bei der Pariser UN-Klimakonferenz 2015 wurden national verpflichtende Zusagen ausgesprochen. Die EU setzte 2018 diese Zusagen in der europäischen Klimaschutzverordnung um. Ende 2019 hat die Bundesregierung mit dem Klimaschutzpaket die geltenden EU-Vorgaben nun umgesetzt und führt mit dem nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine CO2-Bepreisung ein. Damit wird ab 2021 eine zusätzliche Bepreisung des CO2-Ausstoßes durch den Einsatz von Brennstoffen in den Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt, damit die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030 eingehalten werden können.
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet zunächst mit einem jährlich steigenden Festpreis und soll dann ab 2026 in ein auktionsbasiertes System übergehen. Nach aktuellem Stand werden die CO2-Zertifikate für 2021 zum Preis von 25 Euro je Tonne CO2 verkauft; bis 2025 steigt dieser Preis auf 55 Euro je Tonne CO2. Es fehlen noch viele Detailregelungen, das BEHG enthält hierfür 14 Verordnungsermächtigungen.
Welche Brennstoffe fallen unter das Emissionshandelssystem?
Für die ersten zwei Jahre (2021/22) werden Zertifikate für das Inverkehrbringen von Benzinen, Diesel- und Heizölen sowie Erd-, Flüssig- und Grubengasen benötigt. Ab 2023 unterliegen dann alle Brennstoffe, die auch nach dem Energiesteuergesetz erfasst werden, dem nationalen Emissionshandelssystem. Dies betrifft dann u. a. Kohle, als Brennstoff eingesetzte aufbereitete Abfälle und weitere Brennstoffe – auch mit biogenem Anteil. Bei Erdgas und Kohle sind viele Nutzer bereits zur Teilnahme am europäischen Emissionshandelssystem verpflichtet und werden daher vom nationalen Emissionshandelssystem ausgenommen.
Wer muss Zertifikate beschaffen?
Im Gegensatz zum europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) verfährt das nationale Emissionshandelssystem wie das Energiesteuerrecht. Nicht der Verbrauch von Brennstoffen, sondern das Inverkehrbringen oder Liefern von fossilen Brennstoffen verpflichtet zu Kauf und Abgabe von Zertifikaten. Nach Schätzung der Bundesregierung trifft die Verpflichtung rund 4.000 Unternehmen, darunter u. a. Energieversorger, Raffinerien und Händler von Mineralölen, die chemische Industrie und die Abfallwirtschaft. Aber auch wenn der Letztverbraucher keine Zertifikate beschaffen muss, die Kosten für die Zertifikate werden natürlich über die Preise für Benzin, Diesel, Erdgas etc. an ihn weitergegeben.
Wo werden Zertifikate beschafft und wer überwacht die Abgabe?
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandelssystems bestimmt worden. Die DEHSt vollzieht bereits seit 2005 das europäische Emissionshandelssystem in Deutschland und hat entsprechende Prozesse zumindest in ähnlicher Form bereits aufgebaut. In den Jahren 2021 bis 2025 werden die Zertifikate von der DEHSt zu den festgelegten Preisen an die Verpflichteten verkauft. Die Zertifikate gelten jeweils genau für ein Kalenderjahr und sind nicht übertragbar. Ab dem Jahr 2026 werden die Emissionszertifikate versteigert; zunächst in einem Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO2, ab 2027 sollen sich die Preise frei am Markt bilden.
Die verpflichteten Unternehmen müssen bis jeweils zum 31. Juli jedes Jahres einen Emissionsbericht erstellen, der über die in Verkehr gebrachten Brennstoffe und die sich daraus ergebenden Emissionsmengen des Vorjahres berichtet. Die Angaben des Emissionsberichts müssen von einer zugelassenen Prüfstelle verifiziert werden. Im Anschluss sind die Unternehmen verpflichtet, bis zum 30. September jedes Jahres die Zertifikate gemäß ihrem Emissionsbericht abzugeben.
Mit welchen Kosten müssen Endverbraucher rechnen?
Ein Zertifikat erlaubt die Emission von einer Tonne CO2. Für die unterschiedlichen Brennstoffe gibt es unterschiedliche Umrechnungsfaktoren, Heizwerte und heizwertbezogene Emissionsfaktoren. Die Menge des Brennstoffes wird mit den o. a. Faktoren multipliziert und ergibt die Menge der CO2-Emissionen. Im Folgenden wird dies am Beispiel für Erdgas dargestellt:
Für Erdgas gilt aktuell:
Umrechnungsfaktor: 3,2508 GJ/MWh
Heizwert (Hi): 1 GJ/GJ
Emissionsfaktor: 0,056 t CO2/GJ
CO2-Kosten für 1.000 kWh oder 1 MWh Erdgas betragen:
3,2508 GJ/MWh * 1 GJ/GJ * 0,056 t CO2/GJ * 25 €/t CO2 = 4,55 €/MWh
Eine Megawattstunde Erdgas führt also zu 0,1820448 t CO2. Bei einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2 bedeutet dies zusätzliche Kosten in Höhe von 4,55 Euro je Megawattstunde bzw. 0,455 Cent je Kilowattstunde Erdgas.
Nachfolgend sind die zusätzlichen Kosten für die CO2-Bepreisung für beispielhafte Brennstoffe aufgeführt:
CO2-Preis Brennstoff | 2021 25 €/t CO2 | 2022 30 €/t CO2 | 2023 35 €/t CO2 | 2024 45 €/t CO2 | 2025 55 €/t CO2 |
Heizöl (HEL & Diesel) | 6,7 ct/L | 8,0 ct/L | 9,4 ct/L | 12,0 ct/L | 14,7 ct/L |
Benzin (E85) | 4,3 ct/L | 5,1 ct/L | 6,0 ct/L | 7,7 ct/L | 9,4 ct/L |
Erdgas | 0,46 ct/kWh | 0,55 ct/kWh | 0,64 ct/kWh | 0,82 ct/kWh | 1,0 ct/kWh |
Die Weitergabe der zusätzlichen Kosten an den Letztverbraucher ist durchaus gewollt. Es ist ein notwendiger Teil des Wirkungsmechanismus, dass diese Kosten weitergegeben werden; ansonsten würden zwar die Staatseinnahmen steigen, der Verbrauch jedoch unverändert bleiben. Die Weitergabe der zusätzlichen Kosten soll also dem Letztverbraucher einen Anreiz bieten, CO2 einzusparen oder ggf. auch ganz zu vermeiden.